Allgemeine Informationen
Ziel der Richtlinie 2008/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über bestimmte Aspekte der Mediation in Zivil- und Handelssachen ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von Streitigkeiten zu fördern, indem zur Nutzung der Mediation angehalten und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Mediation und Gerichtsverfahren gesorgt wird.
Als zuständige öffentliche Stellen im Sinne von Artikel 6 Absatz 3 der Richtlinie gelten die öffentlichen Stellen, bei denen beantragt werden kann, dass der Inhalt einer im Mediationsverfahren erzielten schriftlichen Vereinbarung vollstreckbar gemacht wird.
Die Richtlinie ist in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Ausnahme Dänemarks anwendbar.
Auf dem Europäischen Justizportal finden Sie Informationen über die Anwendung der Richtlinie.
Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.
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ARCHIVIERTE Website des Europäischen Gerichtsatlas (eingestellt am 30. September 2017)