Artikel 10 – Informationen über zuständige Gerichte und öffentliche Stellen
Gerichtsstand
Ein Vergleich im Sinne dieses Kapitels kann von dem Amtsgericht (käräjäoikeus) für vollstreckbar erklärt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Vergleichsparteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Hat keine der Parteien ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Finnland, so ist das Amtsgericht Helsinki (Helsingin käräjäoikeus) zuständig. Weitere Informationen über die zuständigen Gerichte sind auf der Website des Justizministeriums unter http://www.oikeus.fi/tuomioistuimet/en/index/yhteystiedot.html erhältlich.