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Prozesskostenhilfe

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Die Prozesskostenhilfe ist im D.P.R. (Decreto del Presidente della Repubblica - Dekret des Präsidenten der Republik) Nr. 115 vom 30. Mai 2002 (konsolidierte Fassung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Gerichtskosten) geregelt. Die betreffenden Vorschriften sind hier einsehbar   (256 Kb) .

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

ZUSTÄNDIGE GERICHTE/BEHÖRDEN SUCHEN

Mit der nachstehenden Suchfunktion können Sie das/die für einen bestimmten EU-Rechtsakt zuständige(n) Gericht(e) bzw. Behörde(n) identifizieren. Hinweis: Wir bemühen uns um größtmögliche Richtigkeit der Ergebnisse. Dennoch kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass die Zuständigkeit nicht genau bestimmt werden konnte und Sie daher möglicherweise nicht fündig werden.

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Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

JUSTIZMINISTERIUM (MINISTERO DELLA GIUSTIZIA)

Abteilung für Angelegenheiten der Justiz (Dipartimento Affari di Giustizia)

Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit (Direzione Generale degli Affari Internazionali e della Cooperazione Giudiziaria)

Referat I – Internationale justizielle Zusammenarbeit (Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale)

Tel.: 0039 06 6885 2264

E-Mail: [email protected]

Via Arenula 70 - 00186 Rom

Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden

Alleinige Zuständigkeit in Italien:

MINISTERO DELLA GIUSTIZIA

Abteilung für Angelegenheiten der Justiz

Generaldirektion für internationale Angelegenheiten und justizielle Zusammenarbeit

Referat I – Internationale justizielle Zusammenarbeit

Tel.: 0039 06 6885 2264 –

0039 06 6885 2180

E-Mail: [email protected]

Via Arenula 70 - 00186 Rom

Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge

Anträge können wie folgt eingereicht werden:

1) per E-Mail: [email protected]

2) per Einschreiben an nachstehende Anschrift des Justizministeriums:

MINISTERO DELLA GIUSTIZIA

Dipartimento Affari di Giustizia

Direzione Generale degli Affari Internazionali e della Cooperazione Giudiziaria

Ufficio I – Cooperazione Giudiziaria Internazionale SETTORE CIVILE

Via Arenula 70 - 00186 Rom

Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann

Italienisch und Englisch

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