Artikel 14 Absatz 2, erster Spiegelstrich – Name und Anschrift der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Übermittlungsstelle für Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Zypern haben, ist das Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung.
Empfangsstelle für Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat als Zypern haben, ist das Ministerium für Justiz und öffentliche Ordnung.
Anschrift: Ministry of Justice and Public Order
Leoforos Athalassas 125, 1461 Nicosia
Tel.: +357 22805950
Fax: +357 22518356
E-Mail: [email protected]
Artikel 14 Absatz 2, zweiter Spiegelstrich – räumlicher Zuständigkeitsbereich der zuständigen Empfangsbehörden oder Übermittlungsbehörden
Das gesamte Hoheitsgebiet der Republik Zypern
Artikel 14 Absatz 2, dritter Spiegelstrich – verfügbare Kommunikationsmittel zum Empfang der Anträge
Postweg, E-Mail oder Fax
Artikel 14 Absatz 2, vierter Spiegelstrich – Sprachen, in denen der Antrag ausgefüllt werden kann
Griechisch und Englisch