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Opfer von Straftaten

Wenn Sie aufgrund einer Straftat Schäden erlitten haben, stehen Ihnen eine Anzahl von Rechten zu, z. B. im Verfahren gegen den Täter (Strafverfahren). Sie haben auch ein Recht auf Entschädigung, Schutz und Hilfe. Diese Rechte sind jedoch in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) unterschiedlich ausgestaltet.

Opfer (Strafverfahren)

Opfer müssen in Strafverfahren gegen den Täter zu Wort kommen. In Strafverfahren geht es zwar im Wesentlichen darum, die Verantwortung des bzw. der Täter festzustellen, doch können auch Opfer in der Regel aktiv und eigenständig am Verfahren teilnehmen. Die Richtlinie von 2012 über Opferrechte stärkt nicht nur die Rechte der Opfer, sondern auch die Verfahrensrechte.

Opferentschädigung

Personen, die in der Europäischen Union (EU) Opfer einer Straftat werden, können Entschädigung für ihre dabei erlittenen körperlichen und/oder sonstigen Schäden erhalten, und zwar unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der EU die Straftat begangen wurde.

Opferrechte – nach Mitgliedstaat

Opfer von Straftaten haben zahlreiche Rechte und können Unterstützung von nationalen Behörden und Organisationen u.a. in Form von Beratung erhalten. Diese Merkblätter informieren über die Situation in den einzelnen Ländern der Europäischen Union.

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