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Mediation

Eine Streitigkeit kann auch ohne Anrufung eines Gerichts beigelegt werden. Wenn es Ihnen nicht gelingt, die Streitigkeit selbst beizulegen, können Sie eine alternative Streitbeilegung in Erwägung ziehen.

Eine Mediation lässt sich als ein strukturiertes Verfahren beschreiben, bei dem zwei oder mehr Streitparteien versuchen, mit der Unterstützung eines neutralen und qualifizierten Dritten (des „Mediators“) aus freien Stücken selbst zu einer Einigung über die Beilegung ihrer Streitigkeit zu gelangen. Dieses Verfahren kann von den Parteien eingeleitet oder von einem Gericht vorgeschlagen oder angeordnet werden oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats vorgeschrieben sein.

Die Mediation eignet sich als Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten mit Unternehmen, Händlern, Arbeitgebern und selbst mit Familienmitgliedern im In- und Ausland.

Eine Einigung durch eine Mediation ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren.

EU-Regelungen auf dem Gebiet der Mediation

Die Europäische Union fördert alternative Streitbeilegungsverfahren wie die Mediation aktiv. Die Mediationsrichtlinie gilt in allen EU-Ländern. Sie regelt die Mediation in Zivil- und Handelssachen.

Mediation in den Mitgliedstaaten

Das Instrument der Mediation ist in den Mitgliedstaaten unterschiedlich weit entwickelt. Einige Mitgliedstaaten verfügen über umfassende Rechtsvorschriften oder Verfahrensregeln zur Mediation. In anderen Mitgliedstaaten wiederum hat der Gesetzgeber nur wenig Interesse an einer gesetzlichen Regelung der Mediation gezeigt. Es gibt jedoch Mitgliedstaaten mit einer fest verankerten Mediationskultur, die in erster Linie auf Selbstregulierung setzen.

Familienmediation

Informationen zu Fragen der Familienmediation (grenzübergreifender Kontext, Grundsätze, Kosten usw.)

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