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Ordentliche Gerichte

Die ordentlichen Gerichte sind das Kernstück der Justizsysteme der Mitgliedstaaten. Sie sind mit dem Gros der gerichtlichen Verfahren befasst. Im Umfang der gerichtlichen Zuständigkeit unterscheiden sie sich erheblich. Nachstehend finden Sie Informationen über die ordentlichen Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten und deren gerichtliche Zuständigkeit.

In den meisten Mitgliedstaaten sind die ordentlichen Gerichte mit den beiden Hauptarten gerichtlicher Verfahren befasst, nämlich mit

  • Strafprozessen, d. h. mit strafbaren Handlungen (Straftaten, wie z. B. Diebstahl, Betrug, Vandalismus usw.); diese Gerichte können Strafen verhängen und werden häufig als „Strafgerichte“ bezeichnet;
  • Zivilprozessen, d. h. mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen (z. B. bei Mietproblemen, Dienstleistungsverträgen oder Ehescheidungen usw.); diese Gerichte werden häufig als „Zivilgerichte“ bezeichnet.

Für genauere Informationen zu dem gewünschten Land klicken Sie bitte auf dessen Flagge.

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