In den meisten Mitgliedstaaten sind die ordentlichen Gerichte mit den beiden Hauptarten gerichtlicher Verfahren befasst, nämlich mit
- Strafprozessen, d. h. mit strafbaren Handlungen (Straftaten, wie z. B. Diebstahl, Betrug, Vandalismus usw.); diese Gerichte können Strafen verhängen und werden häufig als „Strafgerichte“ bezeichnet;
- Zivilprozessen, d. h. mit bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatpersonen bzw. Unternehmen (z. B. bei Mietproblemen, Dienstleistungsverträgen oder Ehescheidungen usw.); diese Gerichte werden häufig als „Zivilgerichte“ bezeichnet.
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